15. Februar 2025 – Rede auf der Kundgebung von Schwuguntia

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Von Roland Graßhoff
Hallo, es ist schön, dass so viele trotz der Kälte noch da sind.

Auf zwei Punkte werde ich eingehen:

In Mainz leben auch mehrere homosexuelle Männer aus Pakistan, die von rainbow refugees Mainz beraten und unterstützt werden. Ihnen droht bei Rückkehr in ihr Herkunftsland schwerste Bestrafung bis hin zur Todesstrafe. Das Bundesamt, das für die Berechtigung der Flucht­gründe sehr hohe Hürden aufgestellt hat, lehnt eine Anerkennung in der Regel ab, so dass nur eine Klage zum Verwaltungsgericht bleibt. Und jetzt wird noch darüber diskutiert, Pa­kistan als „sicheren Herkunftsstaat“ zu definieren und dann wird es in Zukunft noch viel schwerer, im Asylverfahren Schutz zu erhalten.

Wir sind froh, dass Tobias Trapp von rainbow refugees Mainz bei uns mitarbeitet und die besonderen Probleme von queeren Menschen immer wieder zum Thema macht.

Zweiter Punkt:

Bei dem sogenannten „Zustrombegrenzungsgesetz“ geht es darum, den Familiennachzug zu subsidiär geschützten Personen komplett abzuschaffen. Diesen Schutzstatus erhalten nach dem Flüchtlingsrecht vorwiegend

  • Personen, die vor Krieg oder Bürgerkrieg hierher geflohen sind, oder
  • Frauen/Mädchen, die sich vor (männlicher) Gewalt in patriarchali­schen Verhältnissen oder in bestimmten Regionen schützen müssen (Beispiele: Genitalverstümmelung oder drohende Femizide – auch Ehrenmord genannt).

In all diesen Fallkonstellationen soll der Nachzug des oder der Ehepartnerin oder von minderjährigen Kindern zu der Person mit dem subsidiären Schutz oder von Elternteilen zu unbegleiteten Minderjährigen ohne wenn und aber unterbunden wer­den.

Dies gilt dann auch für queere Personen, die minderjährige Kin­der nachziehen lassen wollen; diese erleiden ohnehin wegen der sexuellen Orientierung des Vaters oder der Mutter starke Diskri­minierungen im Herkunftsland.

Ein zusätzlicher Skandal dabei ist, dass schon vor einigen Jahren noch unter der Großen Koalition gesetzlich festgelegt wurde, dass auf die­sem Weg monatlich nur ein Kontingent von 1000 Personen legal mit Visum in die Bundesrepublik einreisen darf; das sind maximal 12.000 Personen pro Jahr. Deshalb von „Zustrom“ zu sprechen, der verhindert werden muss, ist alles andere als christlich oder human und reiht sich ein in die vielen Ungeheu­erlichkeiten und Desinformationen von Politik und Me­dien.

Das genannte Gesetz verfehlte am Freitag, den 31. Januar, gerade noch einmal so und nur sehr knapp eine Mehrheit im Bundestag.

Es muss davon ausgegangen werden, dass die CDU nach der Wahl versucht, ihren 5-Punkte-Migrationsplan und dieses Gesetz durch den Bundestag zu bringen – dann ohne auf die Stimmen der AfD angewie­sen zu sein, also mit Unterstützung von SPD oder Grünen (die jüngsten Verlautbarungen von Innenministerin Faeser machen da nicht so viel Hoffnung).

Deshalb müssen wir auch nach dem 23. Februar wachsam bleiben und die populistischen Vereinfachungen und/oder Falschmeldun­gen in der Flüchtlings- und Migrationspolitik und die ganze Hetze argumentativ und auf der Straße bekämpfen.

Und wenn es gar nicht anders geht, sollten wir auch auf die Barrikaden gehen.