15. Mai 2024 – Eine andere Wohnungspolitik machen

Pressemitteilung | Flüchtlingsrat Mainz stellt Positionspapier vor

Mainz. „Allzu häufig wird die Wohnungsmisere auf den Zuzug von Geflüchteten zurückgeführt. Dabei ist die verfehlte Wohnungspolitik der letzten Jahrzehnte die Hauptursache“, sagte Roland Graßhoff bei der Vorstellung des Positionspapiers „Eine andere Wohnungspolitik ist machbar“, am Mittwoch, den 15. Mai, um 11 Uhr im Zentrum Gesellschaftliche Verantwortung (ZGV), Albert-Schweitzer-Straße 113-115 in Mainz.

Der Flüchtlingsrat Mainz fordert ein Umsteuern, damit Menschen mit geringerem Einkommen, Bürgergeldbeziehende, Geflüchtete und Obdachlose in Mainz bleiben oder nach Mainz ziehen können. „Wir wollen in einer Stadt leben, die Wohnraum für alle zur Verfügung stellt. Dafür sollen Grundstücke mit und ohne Wohnbebauung mit einem städtischen 80-Millionen Euro-Programm erworben und der Wohnbau zur Verfügung gestellt werden, damit Geschosswohnungsbau mit gleichbleibenden, für die Instandhaltung, Sanierung auskömmlichen Mieten aber ohne Gewinnabflüsse realisiert werden“, so Graßhoff. Andreas Blum vom Katzenberg-Treff der Diakonie informierte über die Situation am Nelkenweg in Finthen und hofft: „Es wäre nicht nur ein wichtiges Zeichen, sondern würde den Mieter:innen sehr helfen, wenn die Stadt bzw. die Wohnbau Mainz GmbH, die von der Immobiliengesellschaft vernachlässigte Wohnanlage Nelkenweg 8-14 in Finthen zu einem realistischen Preis erwerben bzw. übernehmen würde.“

„Die bisherige Wohnbauförderung ist in einer Sackgasse. Wir brauchen ein neues Modell um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen“, sagte Friedrich Vetter und stellte das Sonderprojekt für dauerhaft preisgünstige Wohnungen im Preissegment von 7 bis 8 € pro qm vor. Dafür soll die Stadt Mainz 150 Millionen € in einen Fonds allein für solche Wohnungen investieren. Zur Finanzierung sollten die 150 Millionen € auf drei Jahre (2024 bis 2026 in den Schritten 60/60/30) verteilt werden. Die Einnahmen, die durch die Vermietung der Wohnungen erzielt werden, müssen für Instandhaltungs- und Investitionsrücklagen, Zins und Tilgung etwa erforderlicher Baudarlehen sowie laufende Kosten verausgabt werden. Mit der Summe von 150 Millionen € könnten von der Wohnbau in den nächsten fünf Jahren 500 bis 800 Wohnungen gebaut und wie beschrieben dauerhaft ohne auslaufende Belegungsbindungen vermietet werden.

„Die erforderliche Finanzierung für 2024 und die Folgejahre soll aus der Rückkehr der Gewerbesteuer auf 425 Hebesatzpunkte, statt aktuell 310 Hebesatzpunkten aufgrund der Biontech Milliarden, und aus Rücklagen, die mit den Biontech-Geldern angelegt wurden, bereitgestellt werden“, ergänzte Axel Geerlings-Diel. Aufgrund ihrer sozialen Verantwortung in der Stadt Mainz dürften die Gewerbesteuer zahlenden Unternehmen und Firmen damit einverstanden sein, dass in Mainz ein ähnlicher Hebesatz wie in anderen Städten im Rhein-Main-Gebiet gilt.

Weitere Forderungen sind: Die Anzahl der Sozialwohnungen nach dem 1. Förderweg, für die ein Wohnberechtigungsschein notwendig ist, muss genannt werden. Bei Neubauprojekten von privaten Bauträgern soll ein Anteil von 40% Sozialwohnungen (1. Förderweg) und 40 % Wohnungen im 2. Förderweg vereinbart werden. Wohnungen der Wohnbau müssen nach dem Auslaufen der Belegungsbindungen sozialverträglich weitervermietet werden. Die Gewinnausschüttung der Wohnbau soll eingestellt und das Geld in die Stabilisierung der Mieten und die Absicherung von neuen Sozialwohnungen investiert werden. Die Zweckentfremdungssatzung soll effektiver umgesetzt werden. Alle Forderungen des Positionspapier finden Sie auf der Internetseite des Flüchtlingsrats Mainz: https://fluechtlingsrat-mainz.de/april-2024-eine-andere-wohnungspolitik-ist-machbar